Quality-Time-Living
Leben & Wohnen
sorglos autark
stilvoll gemeinsam
komfortabel wie im Hotel

Das Wohnkonzept QTL der ipm-KG
berücksichtigt 15 Kernpunkte:
Das ipm-Wohnkonzept
Qualitiy-Time-Living (QTL)
sichert nachhaltig ein
OPTIMUM an Wohnqualität!
"Ein zeitloses Leben und Wohnen, in dem das Alter keine Rolle spielt!"
Zukunftsicheres Wohnen wie im Hotel
Auszüge aus dem Service-Vertrag:
(1) Die Concierge-Service-Dienstleistungen
Der Concierge-Service bietet den Bewohnern sowohl Grundleistungen als auch Sonder- und Wahlleistungen an.
Grundleistungen sind fester Bestandteil der Betriebs- und Nebenkosten und werden als Service-Geld zu gleichen Teilen auf jede Wohnungseinheit umgelegt.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schließt einen Service-Vertrag mit der Concierge-Service-Gesellschaft, dem jeder Käufer einer Wohnungseinheit mit Eintritt in die WEG beitritt. In diesem Service-Vertrag werden die Gesellschafts-, Gemeinschafts- und Service-Flächen zur Nutzung an den Concierge kostenfrei übertragen. Im Gegenzug hat der Concierge für diese Räume und Flächen die Betriebs- und Nebenkosten zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Flächen des Room-Sharings die Bewohner finanziell nicht belasten.
Sonder- und Wahlleistungen, die zusätzlich individuell gewünscht werden, sind frei mit dem Concierge zu vereinbaren und dementsprechend zu bezahlen.
Um das Concierge-Wohn-Konzept langfristig zu sichern und um die Kosten-Umlage für die Grundleistungen des Concierge im Objekt möglichst so niedrig wie möglich zu halten, ist die Concierge-Service-Gesellschaft zu einer Transparenz der Kostenkalkulation verpfichtet.
Hinweis:
Für jedes QTL-Objekt legt die ipm-KG ein auf das Objekt abgestimmtes Merkblatt
"Wohnen wie im Hotel" vor, das ausführlich sämtliche Leistungen der Concierge- Service-Dienstleistungsgesellschaft aufführt und erläutert.
Auf Wunsch kann dieses Merkblatt gerne per Mail angefordert werden - siehe "Kontakt zu uns".
(2) Kein Betreutes Wohnen
Das ipm-QTL bietet kein "Betreutes Wohnen" im medizinischen Sinne bzw. nach den Richtlinien der Pflegekassen oder nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches.
Vielmehr unterstützen die baulichen Vorkehrungen als auch der Concierge-Service das möglichst lange autarke Wohnen der Bewohner in der eigenen Wohnung.
Einer Heimunterbringung wird im Interesse der Bewohner damit entgegengewirkt.
(3) Das Service-Geld
Nur die Kosten für die Grundleistungen werden gleichmäßig auf alle Wohnungseinheiten im Objekt verteilt und als monatliche Pauschale umgelegt.
Bei einer Vermietung kann diese Pauschale auf die Mieter übertragen werden.
Die Höhe des Service-Geldes ist abhängig von der Wohnungsanzahl im Objekt und somit kann diese bei jedem Objekt unterschiedlich hoch ausfallen.
Mit der Entrichtung der Service-Geld-Pauschale sind alle Kosten für die Grund- leistungen sowie die Betriebs- und Nebenkosten der Gesellschafts- Gemeinschafts- und Service-Räume abgegolten. Außerdem sind die Kosten des Mobilitätskonzeptes, einschließlich der monatlichen Fahrzeukosten für zwei Elektro-Fahrzeuge enthalten.
(4) Die Bewohnerversammlung / der Bewohner-Beirat
Die Bewohnerversammlung dient der Interessenvertretung der Bewohner.
Der Concierge (Haudame) ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bewohner- versammlung einzuberufen. Es gelten die üblichen Bestimmungen, ähnlich für eine Eigentümerversammlung. Die Bewohnerversammlung wählt den Bewohner-Beirat.
Bei Meinungsverschiedenheit zwischen Bewohner und dem Concierge vermittelt der Bewohner-Beirat. Können Meinungsverschiedenheit so nicht geklärt werden, bestellt die Bewohnerversammlung einen Ombudsmann bzw. -frau als unabhängige neutrale
Schlichter. Der Schlichterspruch ist für alle Beteiligten verbindlich.
Auf diesem Weg können Meinungsverschiedenheiten untereinander sachlich geklärt werden.
(5) Vertragskündigung
Bei allgemeiner Unzufriedenheit mit dem Concierge ist letztendlich auch eine Kündigung aus wichtigem Grund des Service-Vertrages durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss (= 75 % aller Wohnungen) möglich.
Dadurch wird eine Abhängigkeit (bzw. Ausschließlichkeit) vom Concierge, wenn es einen wichtigen Grund der Unzufriedenheit gibt, vermieden.
(6) Tierhaltung
Die Haustierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ist in der Wohnung erlaubt, jedoch beim Concierge anzumelden.
Der Concierge kann eine Tierhaltung untersagen, wenn die Sicherheit und eine Belästigung der übrigen Bewohner über ein zumutbares Maß hinaus nicht gewährleistet ist.
Im Gebäude und in der Wohnanalge sind Tiere generell nur angeleint zu führen.
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weitere Pluspunkte